Pauschalreiseverträge
Die von Ihnen gebuchte Reise ist möglicherweise einen Pauschalreisevertrag. Wenn Ihre Reise länger ist dan einen Tag und Sie so wohl auf dem Schiff fahren (Segeln) als auch Übernachten, ist es schon einen Pauschalreisevertrag. In dem Fall sind die untenstehenden Richtlinien in Kraft. In diese Tekste benutzen wir das Begriff "Reiseveranstallter" - in fast alle Fälle ist dies der Eigner des gebuchtes Schiffes. Bei Frisian Sailing Company buchen Sie direkt beim Schiffseigner. Deshalb finden Sie die Firmendaten des Eigners immer auf die Buchungsunterlagen die Sie von uns erhalten. Weiter unten auf diese Seite finden Sie einen Übersicht von Schiffen womit wir regelmäßig zusammenarbeiten.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise — innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten — auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
- Alle bei der Frisian Sailing Company BV angeschlossenen Schiffen haben eine Insolvenzabsicherung mit Stichting FSC Garantiefonds abgeschlossen, eine unabhängige Stiftung, eingetragen beim Handelskammer Leeuwarden unter der Nummer 68548672. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren: ACM, Postbus 16326, 2500 BH Den Haag, Telefonnummer: 070-7222000 oder ConsuWijzer, Postbus 16326, 2500 BH Den Haag, Telefonnummer: 088-0707070, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von den in der Vereinbarung erwähnten Schiffsbetreiber verweigert werden.
Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form.